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Ortsgericht & Schiedsamt
Ortsgerichte
Das Ortsgericht ist eine niederschwellige und bürgernahe Institution, die oft als erste Anlaufstelle für bestimmte rechtliche Angelegenheiten dient.
Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: den Ortsgerichtsvorsteher oder die Ortsgerichtsvorsteherin und vier Ortsgerichtsschöffen. Diese werden von der Gemeinde vorgeschlagen und vom Amtsgericht ernannt.
Die Aufgaben der Ortsgericht sind folgende:
- Beglaubigungen von Unterschriften oder Abschriften (z.B. Löschungs- Bewilligungen für die Aufhebung einer Hypothek)
- Schätzungen (Verkehrswertermittlungen von Grundstücken, Gebäuden oder bewegliche Sachen (z.B. für Erbfälle oder Versicherungen)
- Mitwirkung bei Sterbefällen (Unterstützung bei der Sicherung des Nachlasses)
- Vollstreckungshilfen (Unterstützung von Gerichten und Behörden)
Die Besetzung richtet sich nach dem vorzunehmenden Dienstgeschäft. Beglaubigungen erledigt der Ortsgerichtsvorsteher allein, für die Nachlasssicherung ist ein Ortsgerichtsschöffe hinzuzuziehen, in Schätzungssachen werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.
Ortsgerichte gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Ortsgerichtsgesetz (OrtsGG) des Landes Hessen.
Weitere Informationen erhalten sie im Flyer vom Hessischen Ministerium der Justiz
Die Ortsgerichte Witzenhausens sind in folgende Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt:
- Ortsgericht Witzenhausen I ist zuständig für die Orte:
Witzenhausen, Ermschwerd, Unterrieden, Wendershausen, Werleshausen, Neuseesen
- Ortsgericht Witzenhausen II ist zuständig für die Orte:
Dohrenbach, Hundelshausen
- Ortsgericht Witzenhausen III ist zuständig für die Orte:
Ellingerode, Hubenrode, Kleinalmerode, Roßbach
- Ortsgericht Witzenhausen IV ist zuständig für die Orte:
Albshausen, Berlepsch-Ellerode, Blickershausen, Gertenbach, Ziegenhagen
Die Kontaktdaten für das für Sie jeweils zuständige Ortsgericht finden Sie in den nachfolgenden Reitern.
Witzenhausen, Ermschwerd, Unterrieden, Wendershausen, Werleshausen, Neuseesen
Geschäftsstelle:
Gebäude der Stadtverwaltung / Bürgerbüro
Walburger Straße 2
37213 Witzenhausen
EG, linke Seite des Gebäudes
Termin:
Sprechzeit: Donnerstag von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr (in der Geschäftsstelle) und nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail
Ortsgerichtvorsteher
Erich Reiser
E-Mail: ortsgericht@witzenhausen.de
Telefon: 05542 / 508-360 oder 05542 / 3156
Vertreter
Sven Hagedorn
E-Mail: ortsgericht@witzenhausen.de
Telefon: 05542 / 508-360 oder 05542 / 9539839
Dohrenbach, Hundelshausen
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
Ellingerode, Hubenrode, Kleinalmerode, Roßbach
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
E-Mail: doerfler_feig.ortsgericht3@yahoo.com
Telefon: 05542 / 91 14 40 (ab 18:00 Uhr) oder Mobil: 0151 / 61474122
Telefon: 05542 / 72829
Albshausen, Berlepsch-Ellerode, Blickershausen, Gertenbach, Ziegenhagen
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Telefon: 05542 / 68 77
Telefon: 0 55 42 / 28 34
Schiedsamt
Das Schiedsamt ist eine wichtige Institution zur Konfliktlösung außerhalb der Gerichte. Es bietet Privatpersonen eine unkomplizierte Möglichkeit, Streitigkeiten auf einfache, kostengünstige und unbürokratische Weise zu schlichten und somit gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wer eine Streitigkeit klären möchte, sollte sich zunächst an das zuständige Schiedsamt der Gemeinde wenden.
Kontakt Schiedsamt Witzenhausen
Schiedsperson Uwe Dörfler
0151 / 17601135
schiedsamt_witzenhausen@yahoo.com
Weitere Informationen zum Hessischen Schiedsamt finden Sie im Flyer des Hessischen Ministeriums der Justiz