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Online Terminvereinbarung
Hier können Sie einen persönlichen Termin bei unserem Bürgerbüro vereinbaren.
Im unteren Bereich können Sie sich informieren, welche Unterlagen benötigt werden und welche Voraussetzungen zur Erlangung der einzelnen Leistungen erfüllt sein müssen.
Wir nutzen für die Online-Terminvereinbarung TIMIFY von der TerminApp GmbH, Balanstraße 73, in 81541 München.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen für Ihren Termin wie z.B. vorzulegende Unterlagen und die Gebühren.
Voraussetzungen der Ausstellung eines Personalausweises:
- Ø Hauptwohnsitz in Witzenhausen
- Ø Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Ø Persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)
- Ø Bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig
Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Info siehe Fotomustertafel, Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wenn kein Ausweis vorhanden (auch bei Verlust): Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch im Original; bei Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde im Original Bei Namensänderung: Bescheinigung über Namensänderung im Original
- Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis
- Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen (bar oder mit EC-Karte).
Was kostet der neue Personalausweis?
22,80 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
37,00 € für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
Wie lange dauert es, bis der neue Ausweis abholbereit ist?
Ca. 2-3 Wochen
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reisepasses:
- Ø Hauptwohnsitz in Witzenhausen
- Ø Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?
- persönliche Vorsprache für die Unterschrift
- (bei Minderjährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig.)
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person
- bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
Was kostet der neue Reisepass?
Standard-Reisepässe:
37,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr, Reisepass 6 Jahre gültig
70,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr, Reisepass 10 Jahre gültig
Reisepass mit 48 Seiten (für Vielreisende):
59,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
92,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr
Express-Reisepass (Lieferung innerhalb von 4 Werktagen ab Bestell-Eingang Bundesdruckerei Berlin):
69,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
102,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen (bar oder mit ec-Karte).
Wie lange dauert es, bis der neue Ausweis abholbereit ist?
Ca. 6-8 Wochen für Standard-Reisepass
Ein Führungszeugnis können Sie über die Homepage des Bundesamts für Justiz beantragen.
Zum Online-Antrag (Bundesamt für Justiz)
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Führungszeugnis persönlich zu beantragen.
Wir benötigen hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Grund der Antragstellung sowie die Unterlagen der anfordernden Stelle.
Die Gebühr in Höhe von 13,00 € können Sie bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Voraussetzungen der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises / Reisepass
- Ø Hauptwohnsitz in Witzenhausen
- Ø Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit Persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)
- Ø Bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig
Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Info siehe Fotomustertafel, Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Wenn kein Ausweis vorhanden: Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch im Original; bei Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde im Original
- Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis
Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.
Gebühr:
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (3 Monate gültig)
Vorläufiger Reisepass: 26,00 € (1 Jahr gültig)
Voraussetzungen:
Wenn Sie in Witzenhausen umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung bei Ihrem Einwohnermeldeamt ummelden.
Wir bitten Sie, bei der Ummeldung persönlich vorzusprechen. Die Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich.
Bei Familien (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt. Bei volljährigen Kinder ist es erforderlich, dass Sie eine Vollmacht über die Ummeldung mitbringen. Sofern Sie mit Ihrem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung ausziehen und der zweite Sorgeberechtigte nicht mitzieht, benötigen wir eine Einverständniserklärung dieses Elternteils. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes von dem einen Elternteil zum anderen Elternteil ändert.
Wenn Sie nicht persönlich zur Ummeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Person benötigt zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen eine schriftliche Vollmacht, ausdrücklich zur Ummeldung ermächtigt.
Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:
- Ø Ausweisdokumente / Kfz-Schein
- Ø Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren:
Für die Ummeldung fallen keine Gebühren an, die Änderung des Kfz-Scheines ist gebührenpflichtig (10,80 €).
Voraussetzungen:
Umzug innerhalb des Werra-Meißner-Kreises
Was wird benötigt:
- Ausweisdokument
- Fahrzeugschein
Gebühren:
10,80 €
Voraussetzungen:
Die Abmeldung ins Ausland kann bereits eine Woche vor dem Ausreisedatum vorgenommen werden.
Was wird benötigt:
Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen als Identitätsnachweis und Änderung der Wohnungsangaben
Gebühren:
kostenfrei
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag über die Stadt Witzenhausen postalisch (Magistrat der Stadt Witzenhausen, Am Markt 1, 37213 Witzenhausen) oder digital einzureichen. Das Dokument wird Ihnen per Post zugestellt.
Voraussetzungen:
Was wird benötigt?
Ausweisdokument
Gebühren:
Keine
Voraussetzungen:
Fischereischeine
Jugendfischereischein
Personen bis 14 Jahre, keine Prüfungsbescheinigung erforderlich
Gültigkeit: 1 Jahr/ Gebühr 7,50 €
Fischereischeine mit Gültigkeit für 1, 5 oder 10 Jahre
Personen ab 15 Jahre, Nachweis über bestandene Fischereiprüfung
Gültigkeit: 1 Jahr/ Gebühr 12,50 €
5 Jahre/ Gebühr 48,00 €
10 Jahre/ Gebühr 86,00 €
Für den Jugendfischereischein sowie für jeden anderen Fischereischein ist 1 aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich.
Voraussetzungen für vergünstigte Abfallsäcke:
- Ø Antrag bei bestehender Inkontinenz (vom Arzt bestätigt)
- Ø Antrag Kinder bis zum 3. Lebensjahr
Vergünstigter Müllsack/ Gebühr 3,00 €
Normaler Müllsack/ Gebühr 6,00 €
Biomüllsack / Gebühr 3,00 €
Voraussetzungen für die Ausstellung:
Parkausweis für Anwohner:
- Ø Gemeldet mit Hauptwohnsitz im entsprechenden Parkbereich
- Ø Kfz-Kennzeichen angeben
Gültigkeit 1 Jahr, Gebühr 30,00 €
Parkausweis für Handwerker:
- Ø Angemeldetes Gewerbe für den Bereich Handwerk
- Ø Kfz-Kennzeichen angeben
Gültigkeit: 1 Tag/ Gebühr 2,50 €
1 Woche/ Gebühr 9,00 €
Monats-, Halbjahres-, Jahresparkschein:
Berechtigung zum Parken für die Langzeitparkzonen (Gebührenzone 2) im Stadtgebiet Witzenhausen
Gültigkeit: 1 Monat/ Gebühr 25,00 €
6 Monate/ Gebühr 125,00 € (Ersparnis 25,00 €)
12 Monate/ Gebühr 250,00 € (Ersparnis 50,00 €)
Beglaubigungen Zeugnis / Unterschrift
pro Zeugnis / Unterschrift
Gebühr 6,00 € zzgl. pro Kopie 0,20 €
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie über die Homepage des Bundesamts für Justiz beantragen.
Zum Online-Antrag (Bundesamt für Justiz)
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Auszug aus dem Gewerbezentralregister persönlich zu beantragen.
Wir benötigen hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Grund der Antragstellung sowie die Unterlagen der anfordernden Stelle.
Die Gebühr in Höhe von 13,00 € können Sie bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte bezahlen.