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Voraussetzungen

Sie haben Ihr Eigentum – Wohnung, Haus oder Grundstück – veräußert oder Sie haben in Witzenhausen Eigentum erworben?

In der Regel erhalten wir erst viel später durch das Finanzamt mit Übermittlung des Einheitswertbescheides/Grundsteuermessbescheides Kenntnis darüber.

Deshalb empfiehlt es sich, uns den Eigentümerwechsel unverzüglich und direkt mitzuteilen.

Dies gilt ebenso bei Änderungen von zum Beispiel Ansprechpartnern/Bevollmächtigten, Adressen, Bankverbindungen, etc.

Gemäß Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer mit Beginn eines Kalenderjahres festgesetzt (Jahressteuer), das heißt die Grundsteuer kann erst zum 1. Januar des auf die Übergabe folgenden Kalenderjahres auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

Unabhängig davon kann unter bestimmten Voraussetzungen der Eigentümerwechsel auch vorzeitig/unterjährlich vorgenommen werden. Hierfür benötigen wir die Angabe, ab wann die Grundbesitzabgaben vom Erwerber gezahlt werden sollen (nur zum 1. eines Monats möglich).

Was muss ich tun, damit der Eigentümerwechsel bei der Stadt Witzenhausen eingetragen wird, bevor die Mitteilung des Finanzamtes da ist?

Bitte nutzen Sie den Vordruck „Mitteilung über Eigentümerwechsel“ (witzenhausen.eu) und fügen diesem folgende Unterlagen in Kopie bei:

Kopie des notariell beurkundeten Kauf- bzw. Übertragungsvertrages oder
Kopie des Grundbuchauszuges
Kopie der Personalausweise

Eine Beendigung der Zahlungspflicht ist ohne die Übersendung der angeforderten Unterlagen leider nicht möglich.

Wer kann den Eigentümerwechsel mitteilen?

Die Unterlagen können sowohl durch den bisherigen Eigentümer als auch durch den neuen Eigentümer vorgelegt werden.
Muss der komplette Kauf- bzw. Übertragungsvertrag vorgelegt werden?

Wir benötigen grundsätzlich keine vollständige Kopie des gesamten Grundstückskaufvertrages, jedoch hat die Praxis gezeigt, dass viele Abgabenpflichtige aus Vereinfachungsgründen lieber den gesamten Vertrag übersenden möchten. Dies vermeidet Rückfragen oder das Anfordern fehlender Seiten.

Sie können gerne unnötige Passagen des Vertrages schwärzen oder weglassen.

Zu welchem Zweck werden die Unterlagen angefordert?

Alle genannten Unterlagen werden benötigt, um die Grundstücksabgaben entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung (AO), des Gesetzes über Kommunale Abgaben in Hessen (HessKAG) sowie der Gebührensatzungen auf den neuen Eigentümer umstellen zu können.

Wann erfolgt die Umstellung der Grundbesitzabgaben?

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die Umstellung der Gebühren für Abfall und Straßenreinigung zum von beiden Parteien übereinstimmend mitgeteilten Monatsersten.

Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs wird auch die Grundsteuer zum gleichen Datum umgestellt. Gesetzlich ist die Stadt Witzenhausen hierzu allerdings nicht verpflichtet, da die Grundsteuer eine Jahressteuer ist.

Dieses Verfahren ist allerdings nur möglich, wenn das Grundstück ungeteilt übergeht.

Das Grundstück wurde geteilt. Was ist hier zu beachten?

Eine Umschreibung der Grundbesitzabgaben ist hier nicht nach dem oben genannten Verfahren möglich.

Der Eigentümerwechsel sowie die Umstellung der Grundbesitzabgaben können in diesem Fall erst erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt der Stadt Witzenhausen den Eigentümerwechsel mitgeteilt hat. Dies nimmt erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch.

Es handelt sich um land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A). Was ist hier zu beachten?

Auch hier ist eine Umschreibung der Grundbesitzabgaben nach dem oben genannten Verfahren nicht möglich.

Der Eigentümerwechsel sowie die Umstellung der Grundbesitzabgaben können in diesem Fall erst erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt der Stadt Witzenhausen den Eigentümerwechsel mitgeteilt hat. Dies nimmt erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch.

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