Gesundheit & Hilfe

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Wir empfehlen für den Ernstfall folgende Telefonnummern griffbereit in der Nähe Ihres Telefons zu hinterlegen:

Polizei: 110

Notarzt/Krankentransport: 19222

Feuerwehr: 112

Ärztlicher Notdienst: 116 117

Krankenhaus: 50 40

Apothekennotdienst: http://www.apotheken.de/clubarea/index.php?fkt=6&idc=4645

Zahnärztlicher Notdienst: (0 18 05) 60 70 11 www.zahnarzt-notdienst.de

Weitere Notrufe
ADAC-Pannenhilfe: (01 80) 2 22 22 22
ADAC-Pannenhilfe Eschwege: (0 56 51) 2 24 39
Störungsdienst EnergieNetz Mitte Gas: (08 00) 3 41 01 34 (kostenfrei)
Störungsdienst Wasser: 50 05 – 1 02
Störungsdienst Strom: 50 05 – 1 01
Störungsdienst EnergieNetz Mitte Strom: (08 00) 3 41 01 34 (kostenfrei) 
Störungsdienst Abwasser: 50 05 – 1 03
Gift – Notruf: (05 51) 1 92 40
Gift – Information: (05 51) 38 31 80
Krankentransport DRK: 9 32 30  +  (0 56 51) 1 92 22
Polizeistation Witzenhausen: 9 30 40
Wasserrettung (DLRG):  (0 56 51) 1 92 22
Mütter-Notdienst (24 Stunden Info): (0 56 06) 53 11 42

Freiwillige Feuerwehr Witzenhausen
Am Eschenbornrasen 19
37213 Witzenhausen

Telefon: 05542 / 508 – 5 04 

Email: info@feuerwehr-witzenhausen.de

Homepage: Freiwillige Feuerwehr Witzenhausen

Klinikum Werra-Meißner GmbH
Steinstr. 18-26
37213 Witzenhausen

Telefon: 05542 / 50 40 

Email: mail@klinikum-wm.de

Homepage: https://www.klinikum-werra-meissner.de/ 

Familie im Sinne einer Generationen übergreifenden Gemeinschaft, die miteinander und füreinander einsteht und Verantwortung übernimmt, verdient Würdigung und Unterstützung.

Daher benötigen wir ein gesellschaftliches Klima, in dem Familien willkommen sind. Denn Familienfreundlichkeit ist zum einen die berechtigte Forderung der Familien selbst, zum anderen aber auch ein zentrales gesellschaflichtes Anliegen der Gegenwart.

Mit dem Lokalen Bündnis erhält die bürgerschaftliche Mitwirkung den ihr zustehenden zentralen Stellenwert.

Durch unser lokales Bündnis für Familien Witzenhausen soll, unter Einbeziehung auch der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein familienfreundliches Leben gefördert werden. Durch die Zusammenarbeit der breiten Bevölkerung trägt das Bündnis zur sichtbaren Veränderung und Förderung der städtischen Geborgenheit, des Zusammenlebens und der Familie im Sinne eines lebens- und liebenswerten Witzenhausens bei.

Eine wichtige Grundlage dieses Bündnisses ist, dass Bürger und Geschäftswelt, Verwaltung und Kultureinrichtungen ihr gegenseitiges Aufeinander-Angewiesensein anerkennen und die Möglichkeiten zur Förderung des Zusammenlebens aller Bürger durch Initiativen und neue Ideen nutzen und aufgreifen wollen.

Arbeitskreis Gemeindenahe Gesundheitsversorgung (AKGG) GmbH
Erziehungsberatungsstelle Werra-Meißner-Kreis
An den Anlagen 8b
37269 Eschwege
Tel.: 05651-3329011
erziehungsberatung.wmk@akgg.de
Telefonsprechzeiten: Mo-Do 8:30 – 12:30 Uhr
Gerne auch außerhalb dieser Zeiten oder bei Nichterreichen auf den AB sprechen

Außensprechzeiten in Witzenhausen und
Hessisch Lichtenau nach Absprache

Offene Sprechzeiten:
Eschwege: An den Anlagen 8b, Mittwoch 16:00 – 18:00 Uhr
Witzenhausen: Am Kirchplatz 10, Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
Hessisch Lichtenau: Kirchstraße 7, Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
Leider gibt es aufgrund einer hohen Arbeitsbelastung derzeit KEINE offenen Sprechzeiten – in keinem der drei Standorte!

Inhaltliche Informationen zu den Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle:
– Beratung und Unterstützung zu allen Fragen rund um die Erziehung von Kindern/Jugendlichen
– Psychologische Diagnostik
– Gruppenangebote für Eltern und Kinder
– Zusammenarbeit mit am Erziehungsprozess beteiligten Institutionen
– Schulungs- und Vortragstätigkeit

Ortsgerichte

Das Ortsgericht ist eine niederschwellige und bürgernahe Institution, die oft als erste Anlaufstelle für bestimmte rechtliche Angelegenheiten dient.

Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: den Ortsgerichtsvorsteher oder die Ortsgerichtsvorsteherin und vier Ortsgerichtsschöffen. Diese werden von der Gemeinde vorgeschlagen und vom Amtsgericht ernannt.

Die Aufgaben der Ortsgericht sind folgende:

  • Beglaubigungen von Unterschriften oder Abschriften (z.B. Löschungs- Bewilligungen für die Aufhebung einer Hypothek)
  • Schätzungen (Verkehrswertermittlungen von Grundstücken, Gebäuden oder bewegliche Sachen (z.B. für Erbfälle oder Versicherungen)
  • Mitwirkung bei Sterbefällen (Unterstützung bei der Sicherung des Nachlasses)
  • Vollstreckungshilfen (Unterstützung von Gerichten und Behörden)

Die Besetzung richtet sich nach dem vorzunehmenden Dienstgeschäft. Beglaubigungen erledigt der Ortsgerichtsvorsteher allein, für die Nachlasssicherung ist ein Ortsgerichtsschöffe hinzuzuziehen, in Schätzungssachen werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.

Ortsgerichte gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Ortsgerichtsgesetz (OrtsGG) des Landes Hessen.

Weitere Informationen erhalten sie im Flyer vom Hessischen Ministerium der Justiz

Die Ortsgerichte Witzenhausens sind in folgende Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt:

  • Ortsgericht Witzenhausen I ist zuständig für die Orte:

        Witzenhausen, Ermschwerd, Unterrieden, Wendershausen, Werleshausen, Neuseesen

  • Ortsgericht Witzenhausen II ist zuständig für die Orte:

         Dohrenbach, Hundelshausen

  • Ortsgericht Witzenhausen III ist zuständig für die Orte:

         Ellingerode, Hubenrode, Kleinalmerode, Roßbach

  • Ortsgericht Witzenhausen IV ist zuständig für die Orte:

        Albshausen, Berlepsch-Ellerode, Blickershausen, Gertenbach, Ziegenhagen

Die Kontaktdaten für das für Sie jeweils zuständige Ortsgericht finden Sie in den nachfolgenden Reitern.

Witzenhausen, Ermschwerd, Unterrieden, Wendershausen, Werleshausen, Neuseesen

Geschäftsstelle:

Gebäude der Stadtverwaltung / Bürgerbüro
Walburger Straße 2
37213 Witzenhausen
EG, linke Seite des Gebäudes

Termin:

Sprechzeit:  Donnerstag von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr (in der Geschäftsstelle) und nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail

Ortsgerichtvorsteher

Erich Reiser
E-Mail: ortsgericht@witzenhausen.de
Telefon: 05542 / 508-360 oder 05542 / 3156

Vertreter

Sven Hagedorn
E-Mail: ortsgericht@witzenhausen.de
Telefon: 05542 / 508-360 oder 05542 / 9539839

Dohrenbach, Hundelshausen

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

Ortsgerichtvorsteher
Norbert Faber
Telefon: 05542 / 12 80

 

Vertreter
Johann Neiber
Telefon: 05542 / 62 89

Ellingerode, Hubenrode, Kleinalmerode, Roßbach

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

Ortsgerichtsvorsteherin
Petra Dörfler-Feig
E-Mail: doerfler_feig.ortsgericht3@yahoo.com
Telefon: 05542 / 91 14 40 (ab 18:00 Uhr) oder Mobil: 0151 / 61474122

 

Vertreterin
Carina Wach
Telefon: 05542 / 72829

Albshausen, Berlepsch-Ellerode, Blickershausen, Gertenbach, Ziegenhagen

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Ortsgerichtvorsteher
Hans-Werner Henze
Telefon: 05542 / 68 77

 

Vertreter
Günter Kellner
Telefon: 0 55 42 / 28 34

Schiedsamt

Das Schiedsamt ist eine wichtige Institution zur Konfliktlösung außerhalb der Gerichte. Es bietet Privatpersonen eine unkomplizierte Möglichkeit, Streitigkeiten auf einfache, kostengünstige und unbürokratische Weise zu schlichten und somit gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wer eine Streitigkeit klären möchte, sollte sich zunächst an das zuständige Schiedsamt der Gemeinde wenden.

Kontakt Schiedsamt Witzenhausen

Schiedsperson Uwe Dörfler
0151 / 17601135

schiedsamt_witzenhausen@yahoo.com

Weitere Informationen zum Hessischen Schiedsamt finden Sie im Flyer des Hessischen Ministeriums der Justiz   

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