Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl 2025 statt.
Neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Witzenhausen werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände gewährleisten und somit eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, sind wir daher auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie, sich als ehrenamtliche Wahlhelferin/ehrenamtlicher Wahlhelfer zu melden.
Bei der Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer in einem Wahlvorstand handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, bei der die gesamte Wahlhandlung am Wahltag begleitet wird. Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher, Schriftführerin/Schriftführer und Beisitzerinnen/Beisitzer sorgen für einen reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen und die Ergebnisermittlung am Wahlabend. Hierfür wird ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 35 Euro für den Einsatz als Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher, bzw. 25 Euro als Mitglied im Wahlvorstand gezahlt. Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen/Wahlhelfer einzusetzen. Ihre uns mit der Anmeldung mitgeteilten Wünsche zum Einsatz in einem bestimmten Wahllokal oder in Wohnortnähe werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Sie haben Interesse daran, als Wahlhelferin/Wahlhelfer an der Wahl mitzuwirken und die Arbeit in den Wahllokalen am Wahlsonntag zu unterstützen? Dann melden Sie sich bei uns unter 05542 / 508-119 oder per E-Mail mit dem Kennwort „Wahlhelferin/Wahlhelfer“ unter stadtverwaltung@witzenhausen.de
Hinweis: Nach Eingang Ihrer Einverständniserklärung beim Wahlamt werden Sie zunächst in eine Vormerkliste eingetragen. Alle zu Berufenden erhalten ein Berufungsschreiben. Darin ist auch der Wahlraum genannt, in dem sie sich am Wahltag einfinden sollen. Weniger anzeigen