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Bauleitplanung
Die Bebauungspläne der Stadt Witzenhausen können über einen Kartenviewer aufgerufen werden (siehe dazu auch die Kurzanleitung zum Kartenviewer des GDI Nordosthessen).
Alle Bebauungspläne der Stadt Witzenhausen sind in der Übersichtskarte als Umringe markiert und können benutzerfreundlich aufgerufen werden. Jeder Bebauungsplan ist als Plan mit seinen Festsetzungen als PDF hinterlegt.
Für Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen, sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich zu Informationszwecken.
Es gilt der rechtskräftige Bebauungsplan und Flächennutzungsplan, den Sie bei der Stadt Witzenhausen in der Bauverwaltung einsehen können.
Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Bauverwaltung der Stadt Witzenhausen
Unter folgender Internetadresse sind alle Vordrucke zum Bauvorlagenerlass als ausfüllbare PDF-Dateien abrufbar: Bauvorlagen, Bauvorlagenerlass und Vordrucke | wirtschaft. hessen.de
Diese Bauvorlagen sind für die Beantragung eines Bauantrages oder einer Bauvoranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde sowie für die Mitteilung über baugenehmigungsfreie Vorhaben oder eine Genehmigungsfreistellung erforderlich.
Die Mitteilung baugenehmigungsfreier und genehmigungsfreigestellter Vorhaben senden Sie bitte ausschließlich in digitaler Form an bauverwaltung@witzenhausen.de.
Frau Strecker |
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05542 / 508 - 6 00 |
anja.strecker@witzenhausen.de |
Frau Löwer |
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05542 / 508 - 6 01 |
anna.loewer@witzenhausen.de |